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   VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903   

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VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903 (https://dejure.org/2008,79053)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.01.2008 - AN 4 K 07.903 (https://dejure.org/2008,79053)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - AN 4 K 07.903 (https://dejure.org/2008,79053)
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  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06

    Auskunft über Flugdaten und nachteilige Auswirkungen auf internationale

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903
    Von weiteren Voraussetzungen als von der Einstufung als VS-NfD hängt der entsprechende Ausschluss des allgemeinen Informationszugangsanspruchs nicht ab; insbesondere hängt er auch nicht davon ab, ob die Einstufung als VS-NfD formell und materiell zu Recht erfolgt ist (so auch Rossi, IFG, § 3, RdNr. 50; Jastrow/Schlatmann, IFG, § 3, RdNr. 79 ff; anderer Auffassung wohl Roth in Berger/Roth/Scheel, IFG, § 3 , insbes. RdNr. 124; ausdrücklich offen gelassen von VG Berlin, Urteil vom 31.5.2007, Az. 2 A 93.06, Juris, RdNr. 29).

    Hierfür wäre auch nichts Durchgreifendes ersichtlich, zumal die Einstufungskriterien nach § 3 VSA mit den gesetzlichen Einstufungskriterien in § 4 Abs. 2 SÜG übereinstimmen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31.5.2007, Az. 2 A 93.06, Juris, RdNr. 28).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903
    Die damit einhergehende Einschränkung des in Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechts auf effektiven Rechtsschutz (vgl. dazu, speziell im Fall eventueller Einschränkungen im Interesse von Geheimschutzbelangen, insbesondere BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999, Az. 1 BvR 385/90 , BVerfGE 101, 106, Juris, insbesondere RdNr. 73) kann und muss auch unter gebotener Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Anwendungsbereich des IFG hingenommen werden.
  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903
    Weder für einen Antrag der Beteiligten gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 VwGO noch für eine Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bestand ein Anlass, weil das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Vorlage der streitgegenständlichen Herkunftsländer-Leitsätze nicht aufgefordert hat und weil darüber hinaus der konkrete Inhalt der streitgegenständlichen Herkunftsländer-Leitsätze für die Entscheidung über den hier geltend gemachten, voraussetzungslosen allgemeinen Informationszugangsanspruch auch nicht ausnahmsweise "zweifelsfrei rechtserheblich" im Sinne der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung ( BVerwG, Beschluss vom 29.3.2006, Az. 20 F 4/05 , DÖV 2006, 655, Juris; BayVGH, Beschluss vom 5.7.2007, Az. G 07.1, BayVBl 2008, 56, Juris) ist.
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